CBAM-Leitfäden
Praktische Erläuterungen der Regeln, die ab 2026 gelten, jeweils mit Links zu den Rechtstexten.
- Was ist CBAM?Wie das CO₂-Grenzausgleichssystem der EU in der endgültigen Phase funktioniert: erfasste Waren, wer zahlt, die 50-Tonnen-Schwelle, Zertifikate und wichtige Termine.
- Zugelassener CBAM-AnmelderWer zugelassener CBAM-Anmelder werden muss, die Voraussetzungen, wo der Antrag gestellt wird, indirekte Zollvertreter und was ohne Zulassung passiert.
- Erklärung und ZertifikateDie jährliche CBAM-Erklärung bis 30. September, Preis und Kauf der Zertifikate ab Februar 2027, die vierteljährliche 50-%-Bestandsregel, Rückkauf und Löschung.
- Standardwerte oder tatsächliche WerteWann Importeure die Standardwerte der Kommission verwenden dürfen, wie der Aufschlag von 10/20/30 % wirkt und wann sich geprüfte tatsächliche Emissionen der Lieferanten lohnen.
- Anpassung an die kostenlose ZuteilungWarum Importeure nicht für alle grauen Emissionen zahlen: der CBAM-Referenzwert und der CBAM-Faktor von 97,5 % im Jahr 2026 bis null im Jahr 2034, mit Rechenbeispielen.
- CBAM-SanktionenSanktionen für nicht abgegebene Zertifikate und für Einfuhren über der Schwelle ohne Zulassung sowie weitere Folgen für Importeure.
- Ausweitung ab 2028Der Vorschlag der Kommission vom Dezember 2025, rund 180 stahl- und aluminiumintensive nachgelagerte Produkte in CBAM aufzunehmen, die Positionen von Parlament und Rat und was Importeure jetzt tun sollten.