Über CBAM Register
CBAM Register ist eine unabhängige Informationsseite zum CO₂-Grenzausgleichssystem der EU für Importeure, Zollagenturen und Hersteller außerhalb der EU. Sie ist nicht das amtliche CBAM-Register und steht in keiner Verbindung zur Europäischen Kommission oder einer nationalen Behörde.
Woher die Daten stammen
- Standardwerte: Anhänge I und IV der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621, entnommen aus dem amtlichen XHTML-Text des Amts für Veröffentlichungen der EU. Die Werte werden wie veröffentlicht wiedergegeben; in sich widersprüchliche Zeilen der amtlichen Tabelle werden markiert, nicht korrigiert. Die deutschen Warenbezeichnungen stammen aus der deutschen Fassung derselben Verordnungen.
- Referenzwerte: Nummer 5 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620.
- Zertifikatspreise: wie von der Europäischen Kommission veröffentlicht.
- Regeln: Verordnung (EU) 2023/956, geändert durch die Verordnung (EU) 2025/2083, und die Durchführungsrechtsakte. Jeder Leitfaden nennt seine Quellen.
Rechtstexte der EU sind © Europäische Union und werden nach der Weiterverwendungspolitik der Kommission (Beschluss 2011/833/EU) genutzt. Die Emissionsfaktoren für Strom und indirekte Emissionen in den Anhängen II und III der 2025/2621 beruhen auf IEA-Daten unter einer nicht kommerziellen Lizenz und werden deshalb auf dieser Seite nicht wiedergegeben.
Wie gerechnet wird
Zertifikate = Masse × (graue Emissionen − CBAM-Referenzwert × CBAM-Faktor × sektorübergreifender Korrekturfaktor), abzüglich eines vereinfachten Abzugs für den im Ursprungsland gezahlten CO₂-Preis. Bei Standardwerten wird der Referenzwert aus Spalte B für die für das Land angegebene Herstellungsroute verwendet; gelten mehrere Legierungsgüten, wie in der Verordnung vorgeschrieben der höchste Wert. Der Korrekturfaktor wird für 2026–2030 mit 1 angesetzt. Die Ergebnisse sind Schätzungen für die Planung und ersetzen nicht die Erklärung.
Korrekturen und Kontakt
Sie haben einen Fehler oder eine neuere Zahl gefunden? Schreiben Sie an info@cbamregister.com. Wir prüfen die Seite, sobald die Kommission einen neuen Preis oder Durchführungsrechtsakt veröffentlicht, und dokumentieren Änderungen auf der Seite mit den rechtlichen Änderungen.