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Was ist CBAM? Das CO₂-Grenzausgleichssystem der EU erklärt (2026)

Zuletzt geprüft am 4. November 2026

Das CO₂-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) belegt bestimmte in die EU eingeführte Waren mit einem CO₂-Preis, damit sie dieselben CO₂-Kosten tragen wie Waren, die in der EU im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) hergestellt werden. Die Berichtspflicht begann im Oktober 2023; seit dem 1. Januar 2026 zahlen Importeure.

Zweck

EU-Hersteller von Stahl, Zement, Aluminium und Düngemitteln bezahlen ihre Emissionen über das EU-EHS. Ohne Ausgleich an der Grenze könnte die Produktion in Länder mit schwächerer Klimapolitik abwandern („Carbon Leakage“), und Einfuhren würden EU-Hersteller unterbieten. CBAM berechnet dem Importeur die in den eingeführten Waren enthaltenen (grauen) Emissionen zum EU-EHS-Preis. Parallel laufen die kostenlosen EU-EHS-Zertifikate, die EU-Hersteller noch erhalten, zwischen 2026 und 2034 aus, und CBAM wird im gleichen Tempo eingeführt.

Welche Waren erfasst sind

SektorWichtigste WarenKN-Codes
ZementZementklinker, Portlandzement und andere hydraulische Zemente, gebrannter Ton2523, 2507 00 80
Eisen und StahlRoheisen, Halbzeug, Flach- und Langerzeugnisse, Rohre, Konstruktionen, Schraubengrößter Teil von 72, ein großer Teil von 73, 2601 12 00
AluminiumRohaluminium, Stangen, Profile, Draht, Bleche, Folien, Rohre, Konstruktionen7601–7614, 7616
DüngemittelSalpetersäure, Ammoniak, stickstoffhaltige und gemischte Düngemittel2808, 2814, 2834 21, 3102, 3105
WasserstoffWasserstoff2804 10 00
StromElektrischer Strom2716

Die vollständige Liste mit Referenzwerten finden Sie auf den Seiten zu den CBAM-Referenzwerten. Waren aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sind ausgenommen, weil diese Länder das EU-EHS oder ein damit verknüpftes System anwenden. Ein Vorschlag, ab 2028 rund 180 nachgelagerte Stahl- und Aluminiumprodukte aufzunehmen, wird verhandelt (siehe Ausweitung auf nachgelagerte Produkte).

Wer Pflichten hat

Die Pflichten treffen den zugelassenen CBAM-Anmelder: den in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Importeur oder den indirekten Zollvertreter, der für ihn handelt. Hersteller außerhalb der EU haben keine unmittelbaren Pflichten, aber ihre EU-Kunden brauchen Emissionsdaten von ihnen, und geprüfte tatsächliche Daten sind meist günstiger als die Standardwerte.

Seit 2026 gilt eine De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen: Wer im Kalenderjahr insgesamt nicht mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren (Eigenmasse, ohne Wasserstoff und Strom) einführt, hat keine CBAM-Pflichten. Nach Schätzung der Kommission sind damit rund 90 % der Importeure befreit, während weiterhin etwa 99 % der grauen Emissionen erfasst sind. Prüfen Sie Ihre Lage mit der Schwellenprüfung.

Wie die Zahlung funktioniert

  1. CBAM-Waren als zugelassener Anmelder einführen (der Status ist vor der Einfuhr nötig, mit der 50 t überschritten werden).
  2. Graue Emissionen je Ware erfassen: geprüfte tatsächliche Daten der Anlage oder die amtlichen Standardwerte.
  3. CBAM-Zertifikate auf der gemeinsamen zentralen Plattform kaufen (Verkaufsstart am 1. Februar 2027).
  4. Die jährliche CBAM-Erklärung einreichen und die Zertifikate bis zum 30. September des Folgejahres abgeben. Für Einfuhren 2026 ist die Frist der 30. September 2027.

Die Zahl der Zertifikate entspricht den grauen Emissionen abzüglich der Anpassung an die kostenlose Zuteilung und abzüglich eines im Ursprungsland tatsächlich gezahlten CO₂-Preises. 2026 nimmt die Anpassung 97,5 % der Emissionen auf Höhe des Referenzwerts heraus. Deshalb hängen die tatsächlichen Kosten in den ersten Jahren vor allem davon ab, wie weit die Emissionen der Ware über dem Referenzwert liegen. Der Preis für Einfuhren 2026 wird je Quartal festgelegt: Q1 2026 75,36 €, Q2 2026 75,28 €, Q3 2026 82,32 €.

Probieren Sie es mit echten Zahlen im CBAM-Kostenrechner aus.

Zeitplan

DatumMeilenstein
Okt. 2023 – Dez. 2025Übergangsphase: nur vierteljährliche Berichte, keine Zahlung.
1. Jan. 2026Endgültige Phase. Zulassung über 50 t erforderlich; Standardwerte mit 10 % Aufschlag.
1. Feb. 2027Verkauf der Zertifikate beginnt. Ab 2027 vierteljährlicher Bestand von mindestens 50 % der erwarteten Jahrespflicht.
30. Sep. 2027Erste jährliche Erklärung und Abgabe für Einfuhren 2026.
2028Der Aufschlag auf Standardwerte steigt auf 30 %. Vorgeschlagene Ausweitung auf nachgelagerte Waren.
2034Die kostenlose Zuteilung für CBAM-Sektoren endet; graue Emissionen werden voll bepreist.

Weitere Leitfäden

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