CBAM-Erklärung und Zertifikate: Kauf, Bestand und Abgabe
Jeder zugelassene CBAM-Anmelder reicht einmal im Jahr eine CBAM-Erklärung ein und gibt die entsprechende Zahl von CBAM-Zertifikaten ab. Der erste Zyklus betrifft Waren, die 2026 eingeführt wurden: Der Verkauf der Zertifikate beginnt am 1. Februar 2027, die Erklärung ist bis zum 30. September 2027 fällig.
Die jährliche CBAM-Erklärung
Bis zum 30. September jedes Jahres übermittelt der Anmelder für die im Vorjahr eingeführten Waren im CBAM-Register:
- die Gesamtmenge jeder Art eingeführter CBAM-Waren in Tonnen (bei Strom in MWh);
- die gesamten grauen Emissionen, ermittelt mit geprüften tatsächlichen Werten oder mit Standardwerten;
- die Zahl der abzugebenden Zertifikate nach der Anpassung an die kostenlose Zuteilung und einer etwaigen Minderung für den im Ursprungsland gezahlten CO₂-Preis;
- Kopien der Prüfberichte für tatsächliche Emissionsdaten.
Die Frist wurde mit der Vereinfachung von 2025 vom 31. Mai auf den 30. September verschoben. Die zuständigen Behörden können Erklärungen bis zu vier Jahre nach dem Erklärungsjahr überprüfen und die Zahl der Zertifikate berichtigen.
Kauf der Zertifikate
- Die Mitgliedstaaten verkaufen die Zertifikate auf einer gemeinsamen zentralen Plattform, die die Kommission betreibt und die am 1. Februar 2027 öffnet.
- Zertifikate können nicht zwischen Anmeldern gehandelt werden. Nur zugelassene Anmelder dürfen sie kaufen.
- Einfuhren 2026: Die Zertifikate werden 2027 zum Preis des Einfuhrquartals gekauft (Q1 75,36 €, Q2 75,28 €, Q3 82,32 €; Q4 wird am 4. Januar 2027 veröffentlicht).
- Ab 2027 ist der Preis der Wochendurchschnitt der Zuschlagspreise der EU-EHS-Versteigerungen.
Die genauen Regeln für Verkauf und Rückkauf legt eine delegierte Verordnung fest, zu der die Kommission im Juli 2026 konsultiert hat. Die aktuellen Zahlen finden Sie unter Zertifikatspreis.
Vierteljährliche Bestandspflicht
Ab 2027 muss der Anmelder am Ende jedes Quartals auf seinem Registerkonto Zertifikate für mindestens 50 % der grauen Emissionen der seit Jahresbeginn eingeführten CBAM-Waren halten, unter Berücksichtigung der Anpassung an die kostenlose Zuteilung. Die Menge kann auf Standardwerten (ohne Aufschlag) oder auf den Daten des Vorjahres beruhen. Für Einfuhren 2026 gibt es keine Bestandspflicht. Reicht der Bestand nicht aus, benachrichtigt die Behörde den Anmelder, der einen Monat Zeit zum Auffüllen hat.
Abgabe, Rückkauf und Löschung
- Die Zertifikate werden zusammen mit der Erklärung bis zum 30. September abgegeben.
- Überzählige Zertifikate kann der Mitgliedstaat auf Antrag zum gezahlten Preis zurückkaufen, innerhalb der Grenzen der Verordnung. Zertifikate, die 2027 für Einfuhren 2026 gekauft wurden, können nur 2027 zurückgekauft werden.
- Nicht abgegebene oder zurückgekaufte Zertifikate werden gelöscht. Für Emissionen 2026 gekaufte Zertifikate werden am 1. November 2027 gelöscht, wenn sie noch auf dem Konto sind.
Was Sie jetzt vorbereiten sollten
- Ihre CBAM-Einfuhren 2026 nach KN-Code und Ursprungsland aus den Zolldaten zusammenstellen.
- Bei Lieferanten geprüfte Emissionsdaten anfragen oder mit Standardwerten planen (Standardwerte nach Land).
- Zahl der Zertifikate und Budget mit dem Kostenrechner schätzen.
- Die Liquidität für Februar bis September 2027 und den ersten Quartalsbestand Ende Q1 2027 einplanen.