CBAM Registerunabhängiger LeitfadenEN

CBAM-Kostenrechner

Wählen Sie Ursprungsland und KN-Code. Der Rechner verwendet den amtlichen Standardwert für dieses Land (einschließlich des Aufschlags für das Jahr), zieht die Anpassung an die kostenlose Zuteilung ab und bepreist die verbleibenden Zertifikate.

2026: Q1 75,36 €, Q2 75,28 €, Q3 82,32 €

So wird gerechnet

Für jede Ware ergibt sich die Zahl der abzugebenden CBAM-Zertifikate aus:

Zertifikate = Tonnen × (graue Emissionen je Tonne − CBAM-Referenzwert × CBAM-Faktor)
Kosten = Zertifikate × Zertifikatspreis

  • Ohne geprüfte Daten des Herstellers ist der Standardwert für das Ursprungsland aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 zu verwenden. Standardwerte enthalten einen Aufschlag von 10 % im Jahr 2026, 20 % im Jahr 2027 und 30 % ab 2028 (Düngemittel: 1 %). Siehe Standardwerte oder tatsächliche Emissionen.
  • EU-Hersteller erhalten noch kostenlose EU-EHS-Zertifikate, deshalb bekommen Importeure die gleiche Entlastung. Der Standard-Referenzwert (Spalte B der 2025/2620) für die im Land angegebene Herstellungsroute wird mit dem CBAM-Faktor multipliziert: 97,5 % im Jahr 2026, 95 % im Jahr 2027, 90 % im Jahr 2028 und null im Jahr 2034. Siehe Anpassung an die kostenlose Zuteilung.
  • Für Einfuhren 2026 ist der Preis der Quartalsdurchschnitt der EU-EHS-Versteigerungspreise im Quartal der Einfuhr (zuletzt: 82,32 € für Q3 2026). Ab 2027 wird er wöchentlich veröffentlicht. Siehe Zertifikatspreis.
  • Ein im Ausland gezahlter CO₂-Preis kann die Zahl der Zertifikate verringern, wenn er im Ursprungsland tatsächlich gezahlt und nicht erstattet wurde. Der Rechner wendet einen vereinfachten Abzug an.

Grenzen dieser Schätzung

Das Ergebnis ist eine Schätzung für die Planung. Es geht von Standardwerten, einem sektorübergreifenden Korrekturfaktor von 1 und dem Einfuhrjahr als Herstellungsjahr aus. Mit tatsächlichen Daten gelten der Referenzwert für den Herstellungsprozess (Spalte A) und die kostenlose Zuteilung der Vorläuferstoffe, die dieses Werkzeug nicht abbildet. Waren unter der 50-Tonnen-Schwelle verursachen überhaupt keine CBAM-Kosten.

Die Referenzwerte ab 2027 sind vorläufig. Nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620 sollen für Einfuhren ab dem 1. Januar 2027 aktualisierte CBAM-Referenzwerte gelten, die auf den endgültigen EU-EHS-Referenzwerten 2026–2030 beruhen. Bis zu ihrer Veröffentlichung verwenden die Zahlen für 2027 und später die Werte aus 2025/2620.

Hilfe bei der CBAM-Berichterstattung?

Schreiben Sie uns, was Sie einführen und wobei Sie Unterstützung brauchen: Zulassung als CBAM-Anmelder, Emissionsdaten von Lieferanten, die jährliche Erklärung oder das Zertifikatsbudget. Wir antworten per E-Mail.

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