CBAM-Referenzwerte: Wasserstoff
1 KN-Codes, t CO₂e je Tonne Ware. Quelle: Nummer 5 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620. Buchstaben kennzeichnen die Herstellungsroute, (1) die Herstellungsjahre 2026–2027 und (2) 2028–2030. Siehe wie Referenzwerte verwendet werden.
Die Referenzwerte ab 2027 sind vorläufig. Nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620 sollen für Einfuhren ab dem 1. Januar 2027 aktualisierte CBAM-Referenzwerte gelten, die auf den endgültigen EU-EHS-Referenzwerten 2026–2030 beruhen. Bis zu ihrer Veröffentlichung verwenden die Zahlen für 2027 und später die Werte aus 2025/2620.
| KN-Code | Warenbezeichnung | Spalte A (tatsächliche Daten) | Spalte B (Standardwerte) |
|---|---|---|---|
| 2804 10 00 | Wasserstoff | 5,089 | 5,089 |